In Bezug auf das öffentliche Interesse ist festzuhalten, dass der Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen verwerflich ist. Es besteht seitens der Migrationsbehörden ein erhebliches Interesse, in Kenntnis aller wesentlichen Umstände über die Bewilligung eines Betroffenen entscheiden zu können, damit nur diejenigen Personen von einer besonderen gesetzlichen Privilegierung profitieren können, welche die entsprechenden Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllen.