4.3. 4.3.1. - 4.3.3. (…) 4.3.4. (…) In Bezug auf die Invalidenrente des Beschwerdeführers ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesgericht in einem kürzlich ergangenen Urteil (BGE 139 V 263) das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der (ehemaligen) Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über Sozialversicherung vom 8. Juni 1962 (Sozialversicherungsabkommen; SR 0.831.109.818.1) auf kosovarische Staatsangehörige ab 1. April 2010 als nicht mehr anwendbar erklärt hat.