Die Beschwerdelegitimation ist eine Sachurteilsvoraussetzung, welche von Amtes wegen zu prüfen ist (vgl. AGVE 2009, S. 291 f., mit Hinweisen). Dem Beschwerdeführer wurde am 15. Januar 2014, also während des laufenden Beschwerdeverfahrens, aufgrund seiner erneuten Heirat mit einer Schweizerin eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Gemäss Art. 42 Abs. 1 AuG haben ausländische Ehegatten von