sichtlichen Mengen an, die zur Ausführung kommen sollen. Das heisst, es werden Mengenannahmen getroffen (Mengengerüst, Vorausmass). Die erwartete Menge der Einheiten gemäss Leistungsverzeichnis ist nicht verbindlich. Änderungen nach unten und nach oben sind möglich. Abgerechnet wird später nach den tatsächlich erbrachten Mengen. Beim aufgrund eines Leistungsverzeichnisses mit Einheitspreispositionen erstellten Angebotspreis, der im Submissionsverfahren mit den anderen Preisangeboten verglichen wird, handelt es sich somit um eine provisorische Gesamtvergütung. Die effektiv geschuldete Vergütung ergibt sich erst aus der Abrechnung über die ausgeführte Menge.