Aufgrund desselben waren die zu vergebenden Baumeisterarbeiten – mit Ausnahme der als global anzubietenden Baustelleneinrichtung – nach Einheitspreisen anzubieten, das heisst als Preise für Leistungseinheiten, die in den Positionen des Verzeichnisses aufgeführt sind. Bei dieser Vergütung ergibt sich die geschuldete Vergütung aus der Abrechnung über die aufgeführten Mengen an Einheiten, multipliziert mit dem für die Einheiten offerierten Preis (Art. 39 Abs. 1 der SIA-Norm 118). Das Leistungsverzeichnis gibt lediglich die voraus- 2011 Submissionen 157