Schliesslich ist auch eine Spekulation durch kombiniertes Auf- und Abpreisen mehrerer Einheitspreispositionen möglich. Der Anbieter wird in diesen Einheitspreispositionen, von denen er erwartet oder hofft, dass sie ganz oder jedenfalls teilweise entfallen, stark abpreisen, um damit die Überhöhung der Preise anderer Einheitspositionen, von denen er erwartet, dass sie sich zumindest in der ausgeschriebenen Menge realisieren, im Hinblick auf die offerierte (provisorische) Gesamtvergütung zu neutralisieren, um sich die Chancen auf den Zuschlag zu wahren (vgl. Beyeler, a.a.O., S. 132 ff., insbes. S. 136 ff.).