Bei der Vergabespekulation offeriert der Anbieter ungewöhnlich tiefe Einzelpreise, die zum Zuschlag verhelfen sollen, bei denen er aber hofft, dass sie nicht oder jedenfalls nur in viel geringerem Umfang zur Anwendung kommen als in der Ausschreibung vorgesehen. Bei der Margenspekulation hingegen werden sehr hohe Einheitspreise angeboten, vornehmlich auf nicht in die Angebotssumme einfliessende Reservepositionen oder bei Per-Preisen, in der Hoffnung, dass diese Leistungen später zur Anwendung kommen. Schliesslich ist auch eine Spekulation durch kombiniertes Auf- und Abpreisen mehrerer Einheitspreispositionen möglich.