Angebot verfälschten und faktisch die Umwandlung einer Einheitspreisofferte in eine Pauschalpreisofferte bewirkten. Ein Ausschluss solcher Angebote werde vorbehalten. In einem Entscheid vom 10. März 2010 hat das Zürcher Verwaltungsgericht den Ausschluss einer Offerte geschützt, die bei rund 20 Positionen statt der ausgeschriebenen Einheitspreise den Vermerk "inklusive" angebracht hatte und die Kosten stattdessen offensichtlich in den ungewöhnlich hohen Festpreis für die Baustelleneinrichtung eingerechnet hatte. Ein so gestaltetes Angebot widerspreche dem Prinzip einer Preisvereinbarung nach Einheitspreisen, bei welchem davon ausgegangen werde, dass sich Mengenänderungen in