sen zur Preisspekulation, in: Baurechtstagung 2011, hrsg. vom Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, S. 154 ff.). Die Baudirektion des Kantons Zürich hat in einem Rundschreiben vom 7. April 2010 festgehalten, dass durch spekulative Preisangaben (Null-Franken-Beträge, Minusfrankenbeträge oder unrealistisch tiefe Preise) die Vergleichbarkeit der Angebote verunmöglicht werde und unter Bezugnahme auf den erwähnten Entscheid vom 12. September 2007 (VB.2007.00123) des Verwaltungsgerichts die Unternehmer aufgefordert, auf Null-Franken-Positionen, Minuspositionen und unrealistisch tiefe Preise im Grundangebot zu verzichten, da diese das