3; Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 23. Juni 2005 [U 05 47], Erw. 1c, in welchem das Gericht die elementaren Gebote der Kostenwahrheit und Transparenz sowie das Verbot der Wettbewerbsverfälschung durch eine überhöht offerierte Installationspauschale einerseits und absolut unrealistisch tiefe Einheitspreise andererseits "als in allerhöchstem Masse verletzt" bezeichnete). 2.3.