2.4; Urteil des Bundesgerichts vom 23. Februar 2007 [2P.70/2006], Erw. 4.3; Peter Galli/ André Moser/Elisabeth Lang/Evelyne Clerc, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, 1. Band: Landesrecht, 2. Auflage, Zürich 2007, Rz. 714 ff., mit weiteren Hinweisen). Auszuschliessen sind aber auch Angebote, die keine vernünftige Beurteilung des Preis-Leistungsver- hältnisses zulassen und die deshalb mit den übrigen Angeboten nicht oder kaum vergleichbar sind, sowie spekulative Angebote, die gegen explizite oder implizite Preisbildungsregeln des Auftragsgebers verstossen. 2011 Submissionen 153