einverstanden. Auch eine Zustimmungserklärung der C. AG, die ebenfalls ein Gesamtangebot für BKP 23 eingereicht hat, zur Aufteilung ist nicht vorhanden. Die Vergabebehörde behauptet denn auch gar nicht, das Einverständnis der Anbieter zur Aufteilung des Auftrags eingeholt zu haben, sondern vertritt die Auffassung, die Vergabe sei in Form von einzelnen Arbeitsgattungen (BKP) öffentlich ausgeschrieben worden. 2.4. Der öffentlichen Ausschreibung lässt sich unter Ziff. 2.4 Gemeinschaftsvokabular entnehmen,