Eine Doppelvertretung kann die Verteidigungsrechte tangieren und die Verfahrensleitung ist grundsätzlich zur Bestellung einer neuen amtlichen Verteidigung berechtigt, wenn ein Interessenkonflikt möglich ist und geeignet erscheint, die Verteidigungsrechte des Betroffenen zu verletzen. Die Beurteilung der Staatsanwaltschaft ist damit präventiv und beruht im Hinblick auf den ordnungsgemässen Verfahrensgang auf einem Anschein und der Möglichkeit einer Interessenkollision.