Wird den Angaben des Beschwerdeführers gefolgt, so handelt es sich bei den Fr. 3'690.00 um in Anwendung von Art. 21 Abs. 1 lit. b und g in Verbindung mit Abs. 2 MVG geleistete Amortisationsbeiträge. Aus Art. 21 Abs. 2 MVG ergibt sich, dass die Militärversicherung Hilfsmittel abgibt bzw. Amortisa- 2012 Kantonale Steuern 101