tionen im Grossen Rat oder über seine Mitglieder ersetzt werden. Die Rüge der Beschwerdeführerin, wonach die Richtplananpassung mit der Festsetzung der erweiterten LkB "Südhang" den formellen Anforderungen an das Vernehmlassungsverfahren nicht genügt, ist daher begründet. Ihr Anspruch auf rechtliches Gehör und auf Mitwirkung im Richtplanverfahren wurde verletzt. 2012 Submissionen 167 IV. Submissionen 24 Ausstand eines Gemeinderats, der Arbeitnehmer der Zuschlagsempfängerin ist.