Auch im weiteren Verfahren unterblieben eine Information und ein Einbezug des Gemeinderates A. zur Frage der Ausdehnung der LkB "Südhang". Die Vertreter des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) bestätigten an der Verhandlung zudem, dass im (ersten) Entwurf der Richtplanrevision generell keine Anpassungen der LkB vorgesehen waren und die örtliche Festlegung der LkB "Südhang" nicht geprüft wurde. Die Festsetzung der Erweiterung der LkB "Südhang" und die entsprechende Richtplananpassung erfolgten damit ohne jede Mitwirkung der Gemeinde. Ein solches Verfahren genügt den Anforderungen an die Mitwirkung der Gemeinden im Richtplanverfahren nicht (vgl. vorne Erw.