Explizit darauf hingewiesen wurde, dass Anträge zur Reduktion von Siedlungstrenngürteln oder Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) nur in Einzelverfahren entschieden werden können. Im Auswertungsbericht zur Vernehmlassung findet sich lediglich der Hinweis, dass einigen Anpassungsanträgen "bei missverständlicher Darstellung entsprochen [und] die kartographische Darstellung angepasst wird" (Anhang 4 zur Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 4. Mai 2011, 11.174, S. 20). Auch im weiteren Verfahren unterblieben eine Information und ein Einbezug des Gemeinderates A. zur Frage der Ausdehnung der LkB "Südhang".