3.3.2. Die Gemeinden und die Regionalplanungsverbände wurden von der Abteilung Raumentwicklung (ARE) über den Abschluss des Mitwirkungsverfahrens mit einem Schreiben orientiert. Explizit darauf hingewiesen wurde, dass Anträge zur Reduktion von Siedlungstrenngürteln oder Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) nur in Einzelverfahren entschieden werden können.