Die Vorinstanz und die Abteilung Wald begründeten den Zuschlag an die Beschwerdegegnerin mit deren jüngerer Altersstruktur, der höheren Revierverbundenheit und der beabsichtigten Zusammenarbeit mit der Jagdgesellschaft E.. Weiter werden die Führung von diversen Jagdhunden, die Erfahrung in der Schwarzwildbejagung und bisherige Aktivitäten in der Naturschutz- und Öffentlichkeitsarbeit angeführt. Besonders hervorgehoben werden die Wohn-