2.2, mit Verweis auf: Beat Zürcher, Das Taxigewerbe aus verwaltungsrechtlicher Sicht, Diss., Zürich 1978, S. 29). Allgemein lässt sich zum Auswahlsystem sagen, dass die Zuteilung der Plätze die Erwartungen der Taxikunden hinsichtlich Qualität und Zutrauenswürdigkeit einer Dienstleistung mit behördlicher Bewilligung erfüllen muss. Ein guter Leumund ist angesichts der Erwartungen des Publikums ein zulässiges Kriterium und dient auch dem Schutz des Publikums. 2011 Jagdrecht 205 VIII. Jagdrecht