plätze zur Verfügung und übersteigt die Nachfrage das Angebot, ist eine Auswahl erforderlich. Die Auswahl muss nach sachlichen Kriterien und rechtsgleich erfolgen. Nach der Rechtsprechung kann für die Bewilligung nicht nur ein guter automobilistischer Leumund, sondern ganz allgemein ein guter Leumund gefordert werden (vgl. BGE 99 Ia 392).