Diese Bewilligungspflicht steht dem bedingten Anspruch der Bewerber auf Zuteilung eines Standplatzes und damit der Ausübung des gesteigerten Gemeingebrauchs an einer öffentlichen Sache nicht entgegen. Die rechtliche Grundlage im Reglement, welche sich auf das Baugesetz abstützen kann, erweist sich aufgrund der darin enthaltenen Vorgaben zudem als genügend bestimmt und zur Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit als ausreichend. 2. 2.1.-2.4. (…) 2.5. 2.5.1. Nach § 5 des Taxireglementes der Stadt B. setzt die Betriebsbewilligung A unter anderem einen guten Leumund voraus.