(…) 1.3. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 27 BV stellt die Statuierung einer Bewilligungspflicht für die Ausübung eines Berufes einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar und bedarf zumindest hinsichtlich ihrer Grundzüge stets einer gesetzlichen Grundlage im formellen Sinn (Urteil des Bundesgerichts vom 26. Februar 2010 [2C_564/2009], Erw. 7.1). Die Vorinstanz hat festgehalten, dass das Taxireglement der Stadt B. vom Stadtrat und nicht vom Einwohnerrat erlassen worden sei.