In der Stadt B. ist das Taxiwesen im Reglement über das Taxiwesen vom 1. Dezember 2005 (nachfolgend: Reglement über das Taxiwesen) geregelt. Die gewerbsmässige Personenbeförderung mit Taxifahrzeugen bedarf einer Betriebsbewilligung des Stadtrats; diese wird auf den Namen des Betriebsinhabers ausgestellt und ist nicht frei übertragbar (§ 1 Abs. 1 Reglement über das Taxiwesen). Die Bewilligungsvoraussetzungen, die Dauer sowie der Entzug der Betriebsbewilligung sind in den §§ 3-7 des Reglements über das Taxiwesen geregelt: (…) 1.3. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art.