44 Kantonsbeitrag an Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern - Die Beteiligung des Kantons an privaten Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern setzt eine angemessene Beteiligung der Gemeinde voraus (§ 51 Abs. 2 SPG). - Bei einer Institution, die von mehreren Gemeinden getragen wird, ist die gesamte Beitragshöhe aller beteiligten Gemeinden ohne Rücksicht auf einen internen Verteilschlüssel oder die Beitragsmodalitäten massgebend. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 10. März 2011 in Sachen A. gegen Regierungsrat (WBE.2010.273). Aus den Erwägungen