EMRK darstelle und entsprechend festzustellen sei. Art. 4 EMRK beinhaltet das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit. Im REHA-Haus Effingerhort arbeitet die Beschwerdeführerin zu 50% in der Hauswirtschafts-Gruppe. Die Arbeit der Beschwerdeführerin in der Hauswirtschafts- Gruppe ist Teil des therapeutischen Angebots des REHA-Hauses Effingerhort. Unter dem Motto "Den Alltag neu leben" lernen die Bewohnerinnen und Bewohner Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Gespräche zu führen, Konflikte zu lösen und Beziehungen zu pflegen. Auch das Erarbeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung und weitere Verhaltensweisen lernen und üben die Bewohner in Einzel- und Gruppentherapien.