2.4. (…) 2.5. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet ausschliesslich die Frage, ob die Einweisung der Beschwerdeführerin in das REHA- Haus Effingerhort "zur Alkohol- und Medikamentenentwöhnung" recht- und verhältnismässig ist. Insoweit die Beschwerdeführerin Ausführungen zum Thema psychiatrische Behandlung und psychiatrische Anstalten macht, ist sie darauf hinzuweisen, dass es im vorliegenden Fall nicht um eine psychiatrische Behandlung in einer psychiatrischen Anstalt geht, sondern vielmehr um eine stationäre psychotherapeutische Behandlung in einer auf Suchterkrankungen spezialisierten Therapieeinrichtung. 3. 3.1.