schwerdeführerin verlangen können, dass ihr diese gezeigt wird. Dies hat sie offenbar unterlassen. 2.4. (…) 2.5. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet ausschliesslich die Frage, ob die Einweisung der Beschwerdeführerin in das REHA- Haus Effingerhort "zur Alkohol- und Medikamentenentwöhnung" recht- und verhältnismässig ist.