Dann ist es aber nur konsequent, von Ehegatten gehaltene Aktienpakete (ebenso wie allfällige weitere, von unter deren elterlicher Sorge stehenden Kindern gehaltene Aktien) schon für die Vermögensbewertung als Einheit zu behandeln und nicht erst anschliessend die Werte der je einzeln bewerteten Aktienpakete zusammenzuzählen. Für ein solches Vorgehen spricht im Übrigen auch die Selbstverständlichkeit, mit der der Gesetzgeber bei der Einführung des Teilsatzverfahrens in § 45a StG – die Bestimmung trat am 1. Januar 2007 in Kraft und ist somit hier bereits anwendbar – davon ausgegangen ist, dass die Schwelle von 10%, ab der die Dividendenprivi-