aber gerade keine Rücksicht), sondern darin, dass die Ehegatten Mittel für die gemeinsame Lebensführung zusammen erwirtschaften und auch verbrauchen (vgl. dazu ausführlich FRANCIS CAGIANUT, Gerechte Besteuerung der Ehegatten, Bern 1971, S. 16 f. und 19 f.; CAGIANUT legt insbesondere Gewicht auf die Gebundenheit der Einkommensverwendung infolge der Führung eines gemeinsamen Haushalts; vgl. auch FERDINAND ZUPPINGER, Die Besteuerung der Ehegatten in der Schweiz, in: HANS MICHAEL RIEMER/HANS ULRICH WALDER/PETER WEIMAR [Hrsg.], Festschrift für Cyril Hegnauer zum 65. Geburtstag, Bern 1986, S. 657). 2.4. 2.4.1. Materiellrechtlich wird die Familienbesteuerung in der Regel