"3. A. werden ihre im Verfahren vor Regierungsrat entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 15'411.80 (inklusive MWSt.) zu 1/3, abzüglich der gemäss Ziffer 2 zu bezahlenden Verfahrenskosten von Fr. 1'820.35, das heisst mit Fr. 3'316.90 aus der Staatskasse ersetzt."