54 Politische Rechte - Bei der Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Referendum/Initiative) müssen schreibfähige Stimmberechtigte sowohl den Namenseintrag als auch die Unterschrift eigenhändig vornehmen (Erw. 4.5). - Für Hilfsangaben (Vornamen, Geburtstag und Adresse) gelten keine qualifizierten Formvorschriften. Auch hinsichtlich der Hilfsangaben Eigenhändigkeit zu verlangen, läuft auf überspitzten Formalismus hinaus (Erw. 4.6).