Daher sind auch die diesbezüglichen Zweifel der Vorinstanz unbegründet. Allfälligen Mängeln in der persönlichen Erfüllung der El- 2011 Gesundheitsrecht und Adoption 223 ternaufgaben, können zudem die zuständigen Behörden, allenfalls die Vormundschaftsbehörde, durch entsprechende Massnahmen oder Auflagen begegnen. Schliesslich sind stichhaltige Gründe gegen eine vorläufige Aufnahme im Hinblick auf eine möglichst optimale – im Interesse des (noch unbekannten) Kindes liegende – Situation nicht erkennbar. 2011 Wahlen und Abstimmungen 225 X. Wahlen und Abstimmungen