28 Nutzungsplanung; Besitzstandsgarantie - Die kantonale Besitzstandsgarantie nach § 68 BauG ist im Verhältnis zur kommunalen Nutzungsplanung abschliessend. - Eine Erweiterung durch kommunale Nutzungs- oder Ausnahmebestimmungen ist nicht zulässig. - Präzisierung der Rechtsprechung Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 26. Mai 2014 in Sachen A. AG gegen Regierungsrat und Einwohnergemeinde B. (WBE.2011.301). Aus den Erwägungen