Daraus folgt, dass die Verfügungen bereits vor dem massgeblichen Vergabebeschluss erstellt und vom Gemeindeammann unterschrieben worden sind. Die Vergabestelle begründet dies damit, dass der Gemeindeammann routinemässig die bei einer vorhersehbaren Entscheidung erforderlichen Dokumente unterzeichnet habe. Er sei demnach davon ausgegangen, dass der Gemeinderat einen Entscheid entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros E. AG treffen würde. Dieses Vorgehen erscheint in mehrfacher Hinsicht befremdlich. Zunächst hätte der Gemeindeammann die Verfügungen aufgrund seines Ausstandes klarerweise nicht unterzeichnen dürfen.