die Vergabestelle habe sich am Vergabeverfahren massgebend beteiligt, indem z. B. der Bauverwalter Referenzauskünfte über die Beschwerdeführerin 1 eingeholt habe. Auch wenn D. offiziell nicht am Vergabeverfahren teilgenommen haben sollte, was bestritten werde, sei es ihm ohne weiteres möglich gewesen, die Zuschlagsempfängerin mit Insider-Wissen zu versorgen. 5.3. Aus dem Protokoll der Sitzung des Gemeinderats C. vom 25. Juli 2011 geht hervor, dass der Gemeindeammann D. und der Gemeinderat H. abwesend waren. Bei der Rubrik "Ausstand" befindet sich ein Strich.