Kann eine Sachverfügung mangels formeller Rechtskraft oder Rechtsbeständigkeit nicht vollstreckt werden, fehlen die Voraussetzungen für eine Vollstreckung. Zwangsmassnahmen gegen den Beschwerdeführer können zurzeit und solange keine rechtskräftige Anordnung über die Beseitigungspflicht hinsichtlich des Autounterstandes besteht, weder angedroht noch angeordnet werden. Die Beschwerde ist daher begründet und gutzuheissen. 2. 2.1. Der Gemeinderat hat in Anwendung von § 159 Abs. 1 BauG den Beschwerdeführer aufgefordert, entweder ein Baugesuch einzureichen oder den Autounterstand zu entfernen.