Botschaft, S. 34). Es wird ausdrücklich ausgeführt, dass bei den nächsten Angehörigen der gesuchstellenden Person auf die Zumutbarkeit der Leistungserbringung und nicht auf die zivilrechtliche Verpflichtung dazu abgestellt werden soll, wenn die Eltern über bedeutende finanzielle Mittel verfügen würden. Aller- 206 Verwaltungsgericht 2012