Zum Subsidiaritätsprinzip wird in der Botschaft des Regierungsrats insbesondere festgehalten, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge leistet. Die Ausbildungsfinanzierung bleibe in erster Linie Aufgabe der auszubildenden Person, ihrer Eltern und anderer Drittpersonen, soweit diesen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und persönlichen Umstände die Tragung der Ausbildungskosten zugemutet werden kann. Es sei nicht Aufgabe des Staates, dort Ausbildungsbeiträge zu leisten, wo genügend private Mittel zur Verfügung stünden (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 30. November 2005 [Botschaft], 05.322, S. 15 f.).