Stipendien stellen unterhaltsergänzende Spezialleistungen dar, d.h. sie ergänzen den in quantitativer Hinsicht mangelnden familiären Unterhalt, ohne an dessen Stelle zu treten (vgl. Markus Müller, Das Stipendienrecht des Kantons St. Gallen mit Berücksichtigung der Stipendiengesetzgebung des Bundes, St. Gallen 1987, S. 16 ff.). Zum Subsidiaritätsprinzip wird in der Botschaft des Regierungsrats insbesondere festgehalten, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge leistet.