[Lieferfrist, Ausführungsdauer]). Das Kriterium hat, wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, gerade bei Bauarbeiten durchaus seinen Sinn und seine Berechtigung, vermag z. B. ein vom Anbieter zu erstellendes Bau- oder Terminprogramm doch aufzuzeigen, ob und wie er sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in zeitlicher Hinsicht auseinandergesetzt und ob er die Aufgabe richtig verstanden hat. Daran ändert die Tatsache, dass es bei der Realisierung der ausgeschriebenen Leistungen häufig zu Verzögerungen und Änderungen kommt, nichts. 3.2.-3.4. (…) 2011 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 165