Termine können namentlich dann eine Rolle spielen, und somit als Zuschlagskriterium Sinn machen, wenn der Auftraggeber darauf angewiesen ist, dass die Leistungen in möglichst kurzer Zeit oder möglichst termingerecht erbracht werden, wie z. B. bei Sanierungen oder im Strassenbau. Bei Bauaufträgen lässt sich das Kriterium Termine etwa aufgrund der folgenden Gesichtspunkte beurteilen (vgl. Handbuch des öffentlichen Beschaffungswesens im Kanton Graubünden [Stand: 22.4.2010] Kap. 20.27: Muster – Zuschlagskriterien bei Bauaufträgen / Seite 2):