42 Zuschlagskriterien; "Termin" Das Kriterium Termin soll nur dann gewählt werden, wenn es für den Auftraggeber tatsächlich von Bedeutung ist. Termine können namentlich dann eine Rolle spielen und somit als Zuschlagskriterium Sinn machen, wenn der Auftraggeber darauf angewiesen ist, dass die Leistungen in möglichst kurzer Zeit oder möglichst termingerecht erbracht werden, wie z. B. bei Sanierungen oder im Strassenbau. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 16. November 2011 in Sachen A. AG gegen Einwohnergemeinde B. (WBE.2011.215). Aus den Erwägungen