Bei den Verbrauchsmaterialien fällt diese Unterscheidung zwar naturgemäss nicht besonders ins Gewicht. Die Entgeltlichkeit des Schulmaterials an einer Privatschule ist aber sowohl Bestandteil wie auch Folge der grundsätzlichen Entgeltlichkeit des Privatschulbesuchs. Ob die Privatschule für das Schulmaterial gesondert Rechnung stellt oder diese Kosten in das Schulgeld einrechnet, steht in ihrem Ermessen. Aus dem Abrechnungssystem der Schule kann auch mit Blick auf die Rechtsgleichheit kein Leistungsanspruch begründet werden. Die Entgeltlichkeit von Schulmaterial bleibt Teil des entgeltlichen Privatschulbesuchs.