Der mit Y.D. verheiratete H.D. arbeitete im Jahr 2009 als Buchhalter bei der X.AG. Am 3. September 2010 veranlagte die Steuerkommission Z. die Eheleute H.D. und Y.D. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 90'400.00. Dabei akzeptierte sie die in der Selbstdeklaration als Berufsauslagen geltend gemachten Fahrkosten für das Privatfahrzeug von Fr. 11'140.00 nicht. Stattdessen wurden für den Arbeitsweg Fahrkosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel im Umfang von Fr. 804.00 (Kosten U-Abo des Tarifverbunds Nordwestschweiz) gewährt. Aus den Erwägungen