Das Strassenverkehrsamt verfügte den Führerausweisentzug am 3. Juni 2010; das DVI erliess den angefochtenen Entscheid am 24. November 2010. Die Verfahrensdauer von der Widerhandlung bis zur Entzugsverfügung des Strassenverkehrsamtes beträgt somit etwas mehr als 4,5 Jahre; das Verfahren bis zum Entscheid des DVI beträgt nochmals weitere 5 Monate. Seit dem Vorfall vom 25. Januar 2006 sind inzwischen insgesamt rund 5,5 Jahre vergangen. 5.7.2. Die lange Verfahrensdauer fällt vorliegend grösstenteils auf das Strafverfahren, dauerte doch allein dieses vom Vorfall bis zum Bundesgerichtsentscheid beinahe 4 Jahre.