Eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung (SVG und zugehörige Verordnungen) löst zwei verschiedene, parallele Verfahren aus: zum einen das Strafverfahren, welches von der Strafverfolgungsbehörde des Begehungsortes durchgeführt wird, und zum anderen das Administrativverfahren, welches Aufgabe der Administrativbehörde des Wohnsitzkantons ist; diese entscheidet über allfällige Administrativmassnahmen (Verwarnung, Entzug etc.).