1.5.1.). - Verzugszinsen auf Steuerschulden sind von Amtes wegen zu berücksichtigen (Erw. 1.5.3.). - Massgebender Zeitpunkt: Zu berücksichtigen sind Verzugszinsen auf Steuerschulden, soweit sie in der infrage stehenden Steuerperiode in Rechnung gestellt und/oder veranlagt wurden (Praxisänderung; Erw. 1.6.). Urteil des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 7. Dezember 2011 in Sachen S. gegen KStA (WBE.2011.153). Aus den Erwägungen