b der Verordnung vom 1. Dezember 1999 über das automatisierte Strafregister [alte VOSTRA-Verordnung; BBl 1999, 3509 ff.], wonach Verurteilungen wegen Übertretungen einzutragen waren, sofern eine Haftstrafe ausgesprochen wurde) zum Strafregistereintrag führte, spätestens seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts am 1. Januar 2007 nicht mehr auf dem Privatauszug. Zusätzlich fällt hier indessen ins Gewicht, dass der Beschwerdeführer am 18. Januar 2008 wiederum straffällig wurde.