nisses der Beachtung der Rechtsordnung geht, eine Abwägung zwischen Schwere der Tat und der seither abgelaufenen Zeitdauer anzustellen. 4.2.4. In Bezug auf sog. "Bagatelldelikte", wie sie insbesondere im Strassenverkehrsrecht begegnen, ist im Zusammenhang mit Einbürgerungsbegehren der besondere Charakter solcher Straftaten zu beachten. Anders als bei eigentlichen Vorsatztaten handelt es sich dabei in der Regel um Verhaltensweisen, die im Wesentlichen der (allenfalls auch grob) pflichtwidrigen Unaufmerksamkeit oder dem Übermut eines Delinquenten zuzuschreiben sind.